Alter: 18 Jahre
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kw/kg
Vorbesitz: Keiner Notwendig
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Wichtiger Hinweis: Laut EU- Recht, dürfen Motorräder, die ursprünglich vor der Drosselung mehr als 70 kw hatten nicht mit dem A2 Führerschein gefahren werden. Da Deutschland übersehen hatte dies auch im deutschen Fahrerlaubnisrecht umzusetzen, gilt diese Regelung innerhalb der BRD nicht. Jedoch darf dann mit solch einem Motorrad mit dem A2 Führerschein nicht ins Ausland gefahren werden.