Alter: 18 Jahre
- Kraftwagen (außer Omnibus) der Klasse C1 über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG mit Anhänger über 750 kg zG
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg
Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Eingechlossene Klassen: BE sowie D1E bei Besitz von D1