Alter: 24 Jahre (Direkteinstieg) bei 2-jährigem Vorbesitz von A2 20 Jahre
- Kraftrad über 45km/h bbH oder über 50 cm3 Hubraum
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
a) Motorleistung mehr als 15kW
b) mit symmetrisch angeordneten Räder und Hubraum mehr als 50 cm3 oder mehr als 45 km/h bbH und Motorleistung mehr als 15kW
Vorbesitz: keiner Notwendig
Eingeschlossene Klassen A2, A1, AM
Hinweis: Aufgrund dessen, dass die Dreirädrigen Fahrzeuge seit Januar 2013 in den Motorradklassen zu finden sind und es kein Trike als Prüfungsfahrzeug gibt, kann der offene Motorradführerschein schon ab 21 Jahren gemacht werden. Jedoch darf dann bis zum 24. Lebensjahr nur eine A2 Maschine gefahren werden.